[ Auszug: (1) Befriedigt der persönliche Schuldner den Gläubiger, dem eine
Gesamthypothek zusteht, oder vereinigen sich bei einer Gesamthypothek
Forderung und Schuld in ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]